RatgeberStudentenjob-Infos

Werkstudent & Studentenjob — alles Wichtige

Minijob, Werkstudent, Midijob — Unterschiede, Verdienstgrenzen und Tipps

🇩🇪 Gilt ausschließlich für Deutschland — andere Länder haben abweichende Gesetze

Welche Jobart passt zu dir?

Werkstudent

Stunden: bis 20 Std./Woche

Gehalt: ab 12,41 €/Std.

SV-Status: Rente & ALG frei

Längerfristige Tätigkeit im Studienfach

Minijob

Stunden: flexibel

Gehalt: max. 538 €/Monat

SV-Status: Steuer- & SV-frei

Nebenverdienst, kein Studienbezug nötig

Midijob

Stunden: variabel

Gehalt: 538–2.000 €/Monat

SV-Status: Reduzierte SV-Beiträge

Mehr Stunden als Minijob möglich

Freelance

Stunden: projektbasiert

Gehalt: variabel

SV-Status: Selbst abführen

Grafik, IT, Texten, Tutoring

Verdienstgrenzen 2024

Minijob-Grenze

Steuerfrei und sozialversicherungsfrei

538 €/Monat

Midijob-Grenze oben

Reduzierte Sozialversicherungsbeiträge

2.000 €/Monat

BAföG-Freibetrag

Darüber wird Einkommen auf BAföG angerechnet

6.240 €/Jahr

Mindestlohn

Gilt auch für Werkstudenten und Praktikanten (freiwillig > 3 Monate)

12,41 €/Stunde

Steuerlicher Grundfreibetrag

Darunter keine Einkommensteuer

11.604 €/Jahr

Vorteile Werkstudentenjob

  • Praxiserfahrung im Studienfach sammeln
  • Netzwerk aufbauen — oft Übernahmeoption nach Studium
  • Berufsbezeichnung für Lebenslauf
  • Rentenversicherungsbeiträge werden gezahlt
  • Flexible Arbeitszeiten in Semesterferien
  • Oft Übernahmeangebot nach dem Studium

Worauf du achten solltest

  • 20-Stunden-Grenze nicht dauerhaft überschreiten
  • BAföG-Anrechnung bei mehr als 520 €/Monat prüfen
  • Krankenkasse über Arbeitsbeginn informieren
  • Urlaubs- und Prüfungszeiten im Vertrag regeln
  • Kündigung rechtzeitig — meist 4 Wochen Frist
  • Steuererklärung am Jahresende — Rückerstattung möglich

Häufige Fragen zu Studentenjobs

Was ist der Unterschied zwischen Werkstudent und Minijob?

Beim Werkstudentenjob arbeitest du bis zu 20 Stunden/Woche in der Vorlesungszeit (mehr in Ferien), bist sozialversicherungsfrei in der Renten- und Arbeitslosenversicherung und verdienst i.d.R. mehr als Mindestlohn. Im Minijob verdienst du max. 538 €/Monat, bist sozialversicherungsfrei, aber bekommst Rentenpunkte angerechnet.

Wie viele Stunden darf ich als Werkstudent arbeiten?

Maximal 20 Stunden/Woche während der Vorlesungszeit. In den Semesterferien und wenn dein Vertrag es vorsieht auch mehr. Achtung: Wird die 20-Stunden-Grenze dauerhaft überschritten, verlierst du den Werkstudentenstatus und wirst sozialversicherungspflichtig.

Beeinflusst ein Studentenjob meinen BAföG-Anspruch?

Ja. Ab einem Jahreseinkommen über 6.240 € (Stand 2024) wird das darüber liegende Einkommen auf das BAföG angerechnet. Bei einem Minijob (538 €/Monat = 6.456 €/Jahr) bist du bereits leicht drüber — rechne individuell nach oder frage beim BAföG-Amt.

Muss ich meinen Studentenjob bei der Krankenkasse melden?

Ja, du musst deiner Krankenkasse Änderungen deines Einkommens melden. Als Werkstudent bleibst du in der Studentenkrankenversicherung, solange dein Job der Ausbildung untergeordnet ist. Bei Minijob keine Änderung.

Was verdient man als Werkstudent?

Mindestlohn gilt auch für Werkstudenten (12,41 €/Std. 2024). In der Praxis zahlen Tech-Unternehmen 14–25 €/Std., Unternehmensberatungen 15–22 €/Std., andere Branchen 12–16 €/Std. Bei 20 Std./Woche und 15 €/Std. sind das ca. 1.200 €/Monat brutto.

Kann ich gleichzeitig ein Pflichtpraktikum und einen Studentenjob machen?

Ja, wenn du zeitlich flexibel bist. Viele Hochschulen erlauben Pflichtpraktika in Vollzeit, sodass du danach abends oder am Wochenende Studentenjobs machen könntest. Prüfe aber deine maximale wöchentliche Arbeitsbelastung und ob dein Stresslevel das aushält.

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